Service für die betriebliche Altersvorsorge
und Zeitwertkonten

 

Die PBG Pensions-Beratungs-Gesellschaft mbH ist seit mehr als 35 Jahren erfolgreich als Managementberatung für die betriebliche Altersvorsorge und für Zeitwertkonten tätig. Konzern- und produktunabhängig beraten wir Unternehmen aller Größen.


Zum 1. Januar ist es in Kraft getreten, in weiten Teilen wird es erst künftig Wirkung entfalten. Doch teils hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz schon heute praktische Auswirkungen, insbesondere in steuerlichen Fragen. Habe ich als Unternehmen Anspruch auf den bAV-Förderbetrag? Muss ich bereits einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung der Beschäftigten gewähren? Diese und weitere Fragen beantwortet unser Fragen- und Antwortkatalog in der neuesten bAV-Info.

Manchmal steckt der Teufel im Detail: Bei der verspäteten Zahlung von Versorgungsleistungen können Verzugszinsen anfallen. Die Bestimmung der Zinshöhe ist abhängig vom halbjährlich von der Bundesbank ermittelten Basiszins. Dieser bleibt auch im Januar 2018 weiter unverändert bei -0,88 %. Mehr dazu in nachstehender PBG bAV-Info

Tabellerische Übersicht über die endgültigen Rechengrößen und Beitragssätze in der Sozialversicherung für 2018

Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) erhebt für 2017 einen Beitrag in Höhe von 2,0 ‰. Dies gibt der Verein als gesetzlicher Träger der Insolvenzsicherung in einer Pressemitteilung vom 8. November 2017 bekannt. Bemessungsgrundlage sind die steuerlichen Rückstellungen für gesetzlich unverfallbare Anwartschaften und Renten. Mehr erfahren Sie im nachstehenden PDF.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Referentenentwurf über die maßgebenden Rechengrößen in der Sozialversicherung im Jahr 2018 veröffentlicht. Die BBG der gesetzlichen Rentenversicherung soll 2018 auf 78.000 € (West) bzw. 69.600 € (Ost) steigen. Gemeinsam mit den derzeit geltenden Beitragssätzen haben wir dies tabellarisch zusammengefasst:

Aus Sicht der Finanzverwaltung ist es neuerdings unschädlich, wenn eine Versorgungszusage die Vererbbarkeit von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung vorsieht. Solange in der Rangfolge für die Hinterbliebenenleistungen zunächst die in der Altersvorsorge üblichen Personen zum Zug kommen, ist eine nachrangige Vererbbarkeit unschädlich. Mehr lesen Sie in unserer nachstehenden PBG-Info:


Unsere Dienstleistungen

Versicherungsmathematische Gutachten

Die PBG erstellt versicherungsmathematische Gutachten zur Ermittlung des Rückstellungswertes für Pensionzusagen und ähnlichen Verpflichtungen nach nationaler und internationaler Rechnungslegung - aktuariell und verständlich dargestellt.

HGB nach BilMoG, Steuerbilanz, IFRS (IAS), US-GAAP (FAS)

Managementberatung

Employer Branding, Compensation & Benefits, Sozialversicherungs- und Steuerrecht: Mit uns gelingt die Implementierung Ihrer bAV-Strategie und die Umsetzung tarifvertraglicher Vorgaben. Wir begleiten Sie bei der Konzipierung und Implementierung der betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen und behalten die aktuelle Rechtsprechung des Arbeitsrechts der bAV im Auge.

Externe Durchführungswege und Versicherungslösungen

Ob Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse oder Pensionsfonds: Wir beraten Sie kompetent und kümmern uns um die rechtssichere und reibungslose Umsetzung!

Zeitwertkonten

Flexibler Übergang in den Ruhestand, Familien- und Pflegezeiten, oder Sabbatical? Zeitwertkonten sind ein flexibles Instrument für eine lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung und positionieren Ihre Arbeitgebermarke mit klaren Vorteilen im Wettbewerb um Arbeitskräfte.